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Fr, 29. März 2024

Fr, 29. März 2024

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Verleihbedingungen

 

 

Gebühren- und Benutzungsordnung der Öffentlichen Bibliothek

Bad Schandau

Gemäß § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung, § 25 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsens und § 9 des Kommunalen Abgabengesetzes wird für die Benutzung der Öffentlichen Bibliothek der Stadt Bad Schandau im Ergebnis, der am ..... stattgefundenen Gesellschafterversammlung, folgende Satzung erlassen.

 

§ 1

 

Die Öffentliche Bibliothek ist eine Einrichtung der Stadt Bad Schandau. Jedermann kann die Öffentliche Bibliothek benutzen und die vorhandenen Medieneinheiten ( Bücher, Zeitschriften, Tonträger, DVD’s) ausleihen.

 

§ 2

 

Die Benutzung und Ausleihe erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Basis.                                          

§ 3

 

Für die Benutzung der Öffentlichen Bibliothek und die Ausleihe von Medieneinheiten wird gegen Vorlage des Personalausweises ein Benutzerausweis ausgestellt.

Die Kosten dieses Ausweises regelt die Entgelttabelle.

Benutzer der Bibliothek können Kinder ab 7 Jahren werden. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich damit gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung aller anfallenden Gebühren.

Jeder Benutzer muss einen eigenen Nutzerausweis haben. Ausnahme ist der Kauf einer Familienkarte.

Mit der Anmeldung erkennen die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter die Benutzungsordnung an.

Der Benutzerausweis ist bei jeder Ausleihe und Rückgabe von Medieneinheiten vorzulegen.

Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich zu melden.

Wohnungswechsel und Namensänderung sind der Bibliothek unter Vorlage des Personalausweises umgehend mitzuteilen.

 

§ 4

 

Alle Medieneinheiten werden bis zu einer Höchstdauer von 4 Wochen ausgeliehen. Die Leitung der Bibliothek kann für bestimmte Medieneinheiten verkürzte Ausleihzeiten festlegen.

Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Die Leihfristverlängerung kann auch telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Entliehen Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.

§ 5

 

Die entliehenen Medieneinheiten sind sorgfältig zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

Der Benutzer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.

Der Benutzer ist verpflichtet, Beschädigungen sowie den Verlust entliehener Medien der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen und Schadenersatz zu leisten. Der Benutzer haftet auch für Schäden, die durch Missbrauch seines Benutzerausweises entstehen.

 

§ 6

 

Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben.

Die Entgelte werden mit dem Beginn der 2. Woche nach Ablauf der Leihfrist fällig. 

Für nicht sofort bezahlte Versäumnisgebühren und Ersatzleistungen erfolgt die Einziehung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren.

 

§ 7

 

Rauchen, laute Unterhaltung, Verzehr von Speisen und Getränken sind in der Bibliothek nicht gestattet.

Den Weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

Benutzer, die wiederholt oder in grober Weise gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können ganz oder zeitweise von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

 

 

 

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1.05.2001 in Kraft.

 

Gebühren

 

Benutzerausweis für 12 Monate

 

Familienkarte                                                              15,00 € 

Erwachsene                                                                 12,00 €

 

Azubis, Studenten, Umschüler, Praktikanten                5,00 €

Kinder, Schüler                                                             2,50 €

Urlauber und Kurgäste mit Kurkarte                             2,00 €

Urlauber ohne Kurkarte                                                2,50 €

4 - Wochen Benutzerausweis                                        2,50 €         

 

Der Anspruch auf Ermäßigung ist nachzuweisen. 

 

 

Versäumnisgebühren für alle Medieneinheiten  - je Medieneinheit und angefangene Woche 

ab 2. Woche                                                                                             2,00 €

Für jede weitere Woche erhöht sich der Betrag je Medieneinheit um     1,00 €

                                               

 

Mahngebühren                                          1. Mahnung          3,00 €

                                                                 2. Mahnung          5,00 €

                                                                 3. Mahnung          8,00 €

 

In begründeten Ausnahmefällen kann die Bibliothekleitung die Versäumnisgbühren teilweise oder ganz

erlassen.